von larissa.nau92 » Do 12. Nov 2020, 14:37
Ich empfehle bei den zuständigen Kollegen eurer Oberbehörde (bei mir Oberfinanzdirektion) anzurufen und nach zu fragen. NAch dem Versetzungsantrag und finden eines Tauschpartners (der whs noch keinen Versetzungsantrag gestellt hat, sonst wäre es eurer Oberbehörde schon bekannt (die bekommen die Listen von LEuten die zu ihnen wechseln wollen), würde ich der Oberbehörde den entsprechenden TAuschpartner schriftlich vorstellen und sagen, der reicht jetzt den Versetzungsantrag ein, Der Tauschpartner soll dann am besten in seinem Versetzunsgantrag schon reinschreiben, dass er mit euch tauschen will. Eine Garantie gibts übrigens nicht, kann auch sein dass der Tauschpartner, den ihr gefunden habt, jemand anderem zu Gute kommt, der schon länger seinen Antrag laufen hat, oder aus sozialen Gründen (Elternpflege o.ä.) bevorzugt wird.
Ansonsten müsst ihr zustimmen, dass das Wunsch Bundesland Einsicht in eure PErsonalakte nehmen darf und dann entscheiden die, ob sie dich wollen und deine Behörde entscheidet ob sie den Tauschpartner wollen und dann regeln die das untereinander und ihr kriegt Mitteilung ob der Tausch gebongt ist oder nicht.